Gesetzlicher Mindestlohn 2025
Seit 2015 müssen Arbeitgeber bundesweit den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (Link zu Haufe Thema) nach dem Mindestlohngesetz (Link zum BMJ) zahlen, seit der Einführung wurde er bereits regelmäßig angepasst und es gibt nur wenige Ausnahmen. Gesetzlicher Mindestlohn (Mindestlohngesetz) muss daher grundsätzlich gezahlt werden. Vielleicht sind Sie aus speziellen Gründen verpflichtet, einen höheren Mindestlohn zu entrichten. Maßgeblich ist dann Ihre Branche oder die Region, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Die Zahlung des Mindeststundenlohns wird durch den Zoll kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Nachzahlungen.
Besten Dank auch an Haufe-Lexware für die Bereitstellung von Informationen.
Ein Mindestlohn ist eine Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Tarifpartner in keinem Fall unterschreiten dürfen. Zu unterscheiden sind
- der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und
- Branchenmindestlöhne, die aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und aus allgemein verbindlichen Tarifverträgen folgen.
Mindestlöhne beschränken Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer Vertragsfreiheit. Sie dürfen nur eine höhere, aber keine geringere Vergütung vereinbaren. Liegt das im Arbeitsvertrag (Link zu Haufe Thema) vereinbarte Entgelt unter dem geltenden Mindestlohn, kann der Arbeitnehmer diesen dennoch verlangen. Er darf das sogar noch rückwirkend und nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Aktueller Gesetzlicher Mindestlohn 2025
Die Höhe des Mindestlohns pro Stunde beträgt in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro. Bis zum 31. Dezember 2024 betrug der Mindestlohn gemäß dem Vorschlag der Mindestlohnkommission 12,41 Euro.
Ob ein vereinbartes Monatsentgelt dem Mindestlohn entspricht, wird anhand der durchschnittlichen Monatsstunden der Beschäftigten berechnet.
Branchen-Mindestlöhne
Auch einige branchenspezifische Mindestlöhne steigen im neuen Jahr. In der Altenpflege z.B. erhalten Pflegehilfskräfte ab 1. Juli 16,10 Euro (vorher 15,50 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 17,35 Euro (vorher 16,50 Euro) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (vorher 19,50 Euro). Das gilt in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der ab Januar angehobene gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro Grundlage.
Im Elektrohandwerk (von 13,95 auf 14,41 Euro ab 1. Januar 2025), im Dachdeckerhandwerk (von 15,60 auf 16 Euro für Gesellen und Gesellinnen ab 1. Januar 2025) und in der Leiharbeit (von 14 auf 14,53 Euro ab 1. März 2025).
Weitere Branchenmindestlöhne finden Sie hier. (Link zum DGB)
Aufzeichnungspflichten und Lexware
Das Mindestlohngesetz begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Wie kannst Du den Mindestlohn prüfen und Deiner Aufzeichnungspflichten nachkommen?
Hintergrund: Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn je Zeitstunde, der grundsätzlich als Geldleistung zum Ende des Folgemonates, in welchem die Arbeitsleistung erbracht wurde, auszuzahlen ist.
Die Höhe des Mindestlohns finden Sie in Lexware lohn+gehalt im Menü ‚Verwaltung- Gesetzliche Rechengrößen Bundesländer‘ auf der Seite ‚Sozialversicherung‘ (letzter Entrag auf dieser Seite).
Ob ein vereinbartes Monatsentgelt dem Mindestlohn entspricht, wird anhand der durchschnittlichen Monatsstunden der Beschäftigten berechnet. Der Anspruch erstreckt sich auf alle in Deutschland Beschäftigten, unabhängig von ihrem Wohnort. So haben z.B. auchgeringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob) oder Saisonkräfte grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn.
Vorgehen
Prüfen Sie selbst, ob für Ihre Mitarbeiter – sofern sie nicht unter eine der gesetzlichen Ausnahmen fallen, der Mindestlohn erreicht wird. Lexware lohn+gehalt enthält keine entsprechende Funktion. Dies ist auch nicht der berechnete Grundlohn (Link zum Blog Grundlohn). Maßgeblich für die Frage, ob der Mindestlohn erreicht wird, ist das je geleisteter Arbeitsstunde gezahlte Entgelt. Vergütungen, die als feste Monatsbeträge gezahlt werden, müssen mit den tatsächlichen Arbeitsstunden des Monats auf einen Stundensatz umgerechnet werden.
Aufzeichnungspflichten
Arbeitgeber sind verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Der prüfende Rentenversicherungsträger muss im Rahmen der Betriebsprüfung den arbeitsrechtlichen Anspruch auf das Arbeitsentgelt nachvollziehen können.
Erweiterte Aufzeichnungspflichten:
Damit die Einhaltung des Mindestlohns geprüft werden kann, müssen für
- geringfügig entlohnte Beschäftigte (in allen Branchen) und
- alle Mitarbeiter in sofortmeldepflichtigen Betrieben
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist zurzeit nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden.
Tipp
- Lexware lohn+gehalt enthält eine Vorlage zur Erfassung der Arbeitszeit in einer Tabellenkalkulation. Sie finden diese Vorlage unter ‚Datei – Export – Stundenerfassung‘.
Wenn Sie die Arbeitszeiten in der erstellten Tabelle erfassen, dann können Sie sie am Monatsende in die Stundenerfassung von Lexware lohn+gehalt importieren. Zusätzlich sollten Sie die Tabelle mit den erfassten Arbeitszeiten ausdrucken und zu den Unterlagen nehmen. Beachten Sie die Aufbewahrungspflichten für die Lohn- und Gehaltsunterlagen.
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