Aktivrente ab 2026!
Durch die Einführung der Aktivrente erhalten Personen, die das gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sich entscheiden, weiterhin beruflich tätig zu sein, die Möglichkeit, bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Arbeitnehmer länger im Arbeitsmarkt zu halten; es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Einnahmen sozialversicherungspflichtig sind.
Video zur Aktivrente
Aktivrente in Lexware Fragen und Antworten
- Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963), kann die Aktivrente von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern genutzt werden. Sie ist unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine Rente bezieht oder aber den Rentenbezug noch aufschiebt.
- Grundsätzlich ist der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Einnahmen bleiben aber sozialversicherungspflichtig. Daher müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen. Arbeitgeber müssen zusätzlich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Wer mehr als 2.000 EUR hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag regulär Einkommensteuer bezahlen.
- Der Bundestag hat am 05.12.2025 das ‚Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)‘ verabschiedet. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt!
- Für Ihre persönliche Fälle der Aktivrente sprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater, der Sozialversicherung und Mitarbeiter weiter ab. Hier erhalten Sie immer nur erste Hinweise zur Umsetzung in Lexware.
Aktivrente in Lexware
Die Aktivrente kann in Lexware Lohn & Gehalt erst ab Januar 2026 und mit dem Update Januar abgerechnet werden! Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer hat die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963).
- Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt.
Diese Regelung gilt erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt.
Darstellung auf der Lohnabrechnung
Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird automatisch ein Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro unabhängig von der Lohnsteuerklasse berücksichtigt.
Bezüge, die den Freibetrag übersteigen, werden wie gewohnt gem. der LSt-Tabelle unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags (2026: 12.348 EUR/Jahr) besteuert.
Vielen Dank an Lexware für die Unterstützung und dafür, dass diese Informationen bereitgestellt wurden.
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