Aktivrente in Lexware

Alexander Dilly

Aktivrente ab 2026!

Mit der Einführung der Aktivrente in Lexware haben Sie als Lohnabrechner die Möglichkeit, Personen, die das gesetzliche Regelalter erreicht haben und weiterhin aktiv arbeiten möchten, einen steuerfreien monatlichen Verdienst von bis zu 2.000 EUR zu ermöglichen.

Ziel dieser Regelung ist es, Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese zusätzlichen Einkünfte sozialversicherungspflichtig sind. Wenn Sie die Aktivrente in Lexware verwalten möchten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:.

Aktivrente in Lexware

Aktivrente in Lexware: Fragen und Antworten

Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich der Übergangsregelung für Personen, die bis 1963 geboren wurden) können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer die Aktivrente in Anspruch nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bereits eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.

In der Regel ist ein Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei. Diese Einkünfte sind jedoch sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden müssen. Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet, zusätzlich Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als 2.000 EUR, muss er auf den übersteigenden Betrag regulär Einkommensteuer zahlen.

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag das ‚Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)‘ verabschiedet, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat.

Für deine persönliche Situation zur Aktivrente solltest du dich mit deinem Steuerberater, der Sozialversicherung und deinen Mitarbeitern absprechen. Hier erhältst du lediglich erste Hinweise zur Umsetzung in Lexware.

Umsetzung in Lexware

Die Aktivrente kann in Lexware Lohn & Gehalt frühestens ab Januar 2026 abgerechnet werden, und zwar mit dem Update im Januar. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

– Der Arbeitnehmer muss die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (Vollendung des 67. Lebensjahres, inklusive der Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963).
– Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob die Person eine Rente erhält oder den Rentenbezug möglicherweise aufschiebt.

Diese Regelung tritt erst im Monat nach Erreichung der Regelaltersgrenze in Kraft.

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Mehr Informationen
Übersicht der möglichen Beitragsgruppen 

Für Mitarbeiter, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und in der Beitragsgruppe mit RV = 1 (voller Beitrag) oder 3 (halber Beitrag) geschlüsselt sind, kannst Du die ‚Aktivrente‘ abrechnen. 

Einstellungen für die Aktivrente

Bitte aktiviere die Checkbox ‚Aktivrente‘ bei dem SV-Status in den Mitarbeiterstammdaten. (Diese Option ist lediglich sichtbar, nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.)

Darstellung auf der Lohnabrechnung

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird ein pauschaler Freibetrag von 2.000 Euro automatisch berücksichtigt, unabhängig von der Lohnsteuerklasse.

Einkünfte, die über diesen Freibetrag hinausgehen, werden wie gewohnt gemäß der Lohnsteuertabelle unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags (im Jahr 2026: 12.348 EUR/Jahr) besteuert.

Umfangreiche weiter Informatione findest Du bei Haufe: Die Aktivrente

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