Midijob - Übergangsbereich und Lexware: Das müssen Unternehmen ab 1.10.2022 berücksichtigen
Im Juli 2019 wurde die Verdienst-Obergrenze beim Midijob auf 1.300 Euro erhöht. Außerdem erwerben Midijobber seitdem die vollen Rentenansprüche. Der Midijob ist so zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vorher Gleitztone) geworden. Midijob – Übergangsbereich und Lexware was kommt jetzt aktuell?
Anhebung der Obergrenze beim Midijob zum 1. Oktober 2022 und 1. Januar 2023
Am 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht. Gleichzeitig wird die Verdienst-Obergrenze für Minijobber auf 520 Euro pro Monat und die Obergrenze beim Midijob auf 1.600 Euro pro Monat angehoben. Am 1. Januar 2023 soll es im Rahmen des dritten Entlastungspakets eine weitere Erhöhung auf 2.000 Euro pro Monat geben.
Zu beachten sind vor allem folgende Punkte:
- Arbeitsrechtliche Regelungen
- Gleitzone: Wer zahlt was?
- Midijob-Rechner
- Rente und Midijob
- Entgeltmeldungen für Midijobber
- Schwankendes Entgelt
- Neue Schwellenwerte bei der Dokumentationspflicht
- Minijob-Verdienstgrenze wird an erhöhten Mindestlohn angepasst
- Neue Regelung zum gelegentlichen Überschreiten der Grenze im Minijob
- Verdienstgrenze beim Midijob steigt auf 1.600 EUR
- Midijobber im Grenzbereich haben Bestandsschutz
Zum Nachlesen und Auffrischen habe ich Ihnen diese Lexware Themenseiten zusammengestellt:
Neue Verdienstgrenzen im Minijob und Midijob: Das gilt ab Oktober 2022
Bei Fragen zur Umsetzung und Erfassung der Stunden in Lexware können Sie uns gerne ansprechen. Jetzt sicher gehen mit Midijob – Übergangsbereich und Lexware.
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