Mindestlohn und Lexware

A.Dilly

Mindestlohn und Lexware: Das müssen Unternehmen berücksichtigen

Seit längerem müssen Arbeitgeber:innen bundesweit den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zahlen. Der wird regelmäßig angepasst und schließt nur wenige Beschäftigte aus. Was muss jetzt bei einem Mindestlohn und Lexware beachtet werden?

Hierzu sind vor allem folgende Punkte wichtig:

  • Das Mindestlohngesetz
  • Für wen gilt der Mindestlohn
  • Branchenmindestlöhne
  • Flexible Arbeitszeit und Mindestlohn im Minijob
  • Mindestlohn: Arbeitszeit und Überstunden
  • Reisezeiten: Mindestlohn ist fraglich
  • Freiwilliges Praktikum und Mindestlohn
  • Mindestlohn für Auszubildende und Langzeitarbeitslose
  • Zeitlicher Geltungsbereich
  • Mindestlohnprüfung
  • Lohnsteuer-Nachprüfung
  • Aufzeichnungspflicht
  • Vorgehen bei Mindestlohn-Nachzahlung

Zum Nachlesen und Auffrischen habe ich Ihnen diese Lexware Themenseiten zusammengestellt:

Der Mindestlohn

Mindestlohn-Rechner

Spezialfälle: Praktikanten Überstunden Bereitschaftsdienst

Bei Fragen zur Umsetzung und Erfassung der Stunden in Lexware können Sie uns gerne ansprechen.

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