Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung gestartet Meldeverfahren DaBPV

A.Dilly

Digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder

Ab dem Abrechnungsmonat Juli 2025 steht Ihnen das neue Meldeverfahren DaBPV (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung) zur Verfügung. Dieses digitale Verfahren ermöglicht die automatisierte Ermittlung und Meldung der Elterneigenschaft sowie der Kinderanzahl über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Ziel des Verfahrens ist es, eine einheitliche und effiziente Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Nur mit dem Einsatz von Lexware meldecenter ist sichergestellt, dass alle zukünftigen Änderungen in Lexware lohn+gehalt automatisch aktualisiert und berechnet
werden.

Was ist zu tun in Lexware lohn & gehalt?

Mit dem Update Juli steht Ihnen das neue Meldeverfahren DaBPV (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung) zur Verfügung.
Wechseln Sie nach der Installation frühzeitig in den Abrechnungsmonat Juli. Der Einstieg in das Meldeverfahren DaBPV ist ab 01. Juli 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Ein späterer Verfahrenseinstieg (spätestens bis Dezember 2025) ist zwar möglich, wird jedoch aufgrund der damit verbundenen Risiken von möglichen Korrekturen nicht empfohlen.

1. Im Abrechnungsmonat Juli wird für jeden pflegeversicherungspflichtigen Mitarbeitenden eine ‚Bestandsanfrage inkl. Abo-Anmeldung‘ zum Versand bereitgestellt. Alle Berichte finden Sie unter dem Menü: Extras -> meldecenter Sozialversicherung -> Elterneigenschaft / Kinder DaBPV

2. Versenden und holen Sie die Rückmeldungen zeitnah ab – idealerweise vor der Erstellung der Beitragsnachweise, spätestens jedoch vor der finalen Abrechnung Juli. Der Versand (und die Rückmeldungen) erfolgen über das Lexware meldecenter.

3. Bei der Abholung werden Übereinstimmungen mit gespeicherten Daten programmseitig automatisch auf die neue Mitarbeiterstammdaten Seite Elterneigenschaft / Kinder (ab Juli) übernommen.

4. Für Rückmeldungen mit Abweichungen wird in der Antwortzentrale pro Mitarbeiter:in ein Eintrag zur manuellen Übernahme generiert. Eine Übernahme im Folgemonat ist möglich.

5. Im Bericht ’nicht übernommene Rückmeldungen‘ finden Sie Details zur Abweichung.

6. Der Bericht ‚Archiv Rückmeldungen‘ enthält alle Rückmeldungen.

7. Für neu in der Pflegeversicherung versicherungspflichtige Mitarbeiter:innen wird automatisch eine Abo-Anmeldung (Eintritt oder Änderung im Beschäftigungsverhältnis) zum Versand bereitgestellt.


8. Endet die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung (z. B. bei Austritt oder Änderung im Beschäftigungsverhältnis), wird automatisch eine Abo-Abmeldung zum Versand bereitgestellt.

Rückmeldungen mit Abweichungen

Daten von Kindern, die steuerlich nicht erfasst, jedoch sozialversicherungsrechtlich relevant sind, werden unter Umständen nicht über das neue Meldeverfahren DaBPV zurückgemeldet. 
Davon betroffen sind z. B. Adoptiv- und Pflegekinder. Eine nachweislich höhere Kinderanzahl als die rückgemeldeten Kinder kann nach der Übernahme auf der neuen Seite Elterneigenschaft / Kinder erfasst werden. (Checkbox: Der Abrechnung werden abweichende, manuell erfasste Daten zu Grunde gelegt.)

Falls bei Abweichungen Klärungsbedarf besteht, übernehmen Sie spätestens im Monat nach Meldungseingang die Rückmeldungen aus der Antwortzentrale. Je nach Sachverhalt wird anschließend eine Korrekturverrechnung ausgelöst.

Ich möchte meinen Dank an Lexware für die Bereitstellung dieser Informationen aussprechen.

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