Betriebsprüfung (euBP) Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Alexander Dilly

elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)

Bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) müssen Arbeitgeber neben der Entgeltabrechnung auch die relevanten Daten der Finanzbuchhaltung (FiBu) übermitteln. Das Thema Betriebsprüfung (euBP) Deutsche Rentenversicherung (DRV) werden wir in diesem Blog also mit der Umsetzung in Lexware bechreiben.

Ab dem Jahr 2026 bietet Lexware in seiner Software den neuen euBP-Assistenten an, der erstmals die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) für die Finanzbuchführung ermöglicht.

Mit diesem neuen Assistenten kannst Du die relevanten Finanzbuchhaltungsdaten für die Prüfung digital an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermitteln

Lexware Sozialversicherung

Dadurch entfällt die manuelle Bereitstellung von Unterlagen und die Daten werden sicher und standardisiert übertragen. Der Assistent steht Dir voraussichtlich ab 08.06.2026 zur Verfügung. Alle wichtigen Details zur Einrichtung findest Du in unserer FAQ.

Seit dem 01.01.2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, prüfungsrelevante Daten aus der Finanzbuchführung elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu übermitteln.

Für die Jahre 2025 und 2026 kannst Du Dich auf Antrag von der elektronischen Abgabe befreien lassen. Der Antrag ist formlos und wird direkt an die DRV gestellt.

Die relevanten Finanzbuchhaltungsdaten (DRV)

Der Umfang der zu übermittelnden Finanzbuchhaltungsdaten umfasst im Wesentlichen:

  • Summen und Salden sämtlicher Sachkonten (z. B. Kasse, Bank, Verrechnungskonten)
  • Summen und Salden der Kreditorenkonten
  • Spezifische Buchungsbelege und Kontoumsätze, die Lohn- und Gehaltszahlungen betreffen (z. B. Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt)
  • Alle Aufwandskonten mitarbeiterbezogener Bezüge oder geldwerter Vorteile

Betriebsprüfung (euBP) Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Lexware Assistent buchhaltung

Den euBP-Assistenten finden Sie in Lexware buchhaltung unter
‚Extras – Betriebsprüfung Sozialversicherung (euBP) – Daten senden‘

Für die Nutzung des euBP-Assistenten ist eine Registrierung für das Lexware meldecenter über das Lexware Service Center verpflichtend durchzuführen. 

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