A.Dilly

Nicht zu verwechseln sind Mutterschutz und Elternzeit. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Regelungen: Mutterschutz ist ein gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum, während diesem die Mutter einen besonderen Schutz und Mutterschaftsgeld erhält und nicht arbeiten darf.

Die Elternzeit hingegen ist eine freiwillige berufliche Auszeit von bis zu drei Jahren, die sowohl Müttern als auch deren Lebenspartner oder -partnerin zusteht, um sich um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Während dieser Zeit bleibt der Arbeitsplatz erhalten und Elterngeld kann bezogen werden.

Elternzeit muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Grundsätzlich beträgt die dazugehörige Antragsfrist 7 Wochen. Das bedeutet auch, dass die Mutter dank der 8 Wochen Mutterschutzfrist die Elternzeit auch noch nach der Geburt beantragen kann.

Der andere Elternteil muss die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen. Diese Frist gilt immer, wenn Sie die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen möchten. Für eine Elternzeit zwischen dem 3. bis hin zum 8. Geburtstag muss die Elternzeit mindestens 13 Wochen vor Antritt beantragt werden.

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Lexware Mutterschutz Elternzeit

Elterngeld

Nach der Geburt haben sowohl Mutter als auch der Vater bzw. der andere Elternteil, wenn sie in Deutschland leben und ihr Kind selbst erziehen, Anspruch auf Elterngeld. Das ist ein finanzieller Ausgleich während der Elternzeit, in der sie sich intensiv mit ihrem Kind beschäftigen.

Unabhängig von Erwerbstätigkeit bzw. Beruf oder Arbeitsverhältnis haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Anspruch darauf. Die Elternzeit kann direkt nach dem Mutterschutz beginnen oder erst im Laufe der nächsten Jahre genommen werden. Mehr zur Beantragung des Elterngelds können Sie hier nachlesen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach mehreren Faktoren:

Bisheriges Einkommen gilt als Berechnungsgrundlage 

Das Elterngeld wird gestaffelt nach dem sogenannten Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus.

Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach der Elternzeit wartet auf Arbeitnehmer wieder ihr ursprünglicher Arbeitsplatz. Dann gelten alle vertraglichen Konditionen Ihres Arbeitsvertrags. Beispiel: Haben Mütter oder Väter während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet, dann müssen sie hinterher wieder die volle vertraglich vereinbarte Stundenzahl leisten, die sie vor Mutterschutz und Elternzeit hatten.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach mehreren Faktoren:

Bisheriges Einkommen gilt als Berechnungsgrundlage 

Das Elterngeld wird gestaffelt nach dem sogenannten Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus.

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