Nicht zu verwechseln sind Mutterschutz und Elternzeit. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Regelungen: Mutterschutz ist ein gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum, während diesem die Mutter einen besonderen Schutz und Mutterschaftsgeld erhält und nicht arbeiten darf.
Die Elternzeit hingegen ist eine freiwillige berufliche Auszeit von bis zu drei Jahren, die sowohl Müttern als auch deren Lebenspartner oder -partnerin zusteht, um sich um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Während dieser Zeit bleibt der Arbeitsplatz erhalten und Elterngeld kann bezogen werden.
Elternzeit muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Grundsätzlich beträgt die dazugehörige Antragsfrist 7 Wochen. Das bedeutet auch, dass die Mutter dank der 8 Wochen Mutterschutzfrist die Elternzeit auch noch nach der Geburt beantragen kann.
Der andere Elternteil muss die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen. Diese Frist gilt immer, wenn Sie die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen möchten. Für eine Elternzeit zwischen dem 3. bis hin zum 8. Geburtstag muss die Elternzeit mindestens 13 Wochen vor Antritt beantragt werden.
Tool Tipps
Webinar
Kostenfreies Webianr am 22.Mai 2026 um 11 Uhr. Lexware Lohn & Gehalt und Mutterschutz 2026
Jetzt anmelden unter: https://www.lexware-vor-ort.de/veranstaltung/mutterschutz-elternzeit-elterneigenschaft-in-lexware-lohn-gehalt
Elterngeld
Nach der Geburt haben sowohl Mutter als auch der Vater bzw. der andere Elternteil, wenn sie in Deutschland leben und ihr Kind selbst erziehen, Anspruch auf Elterngeld. Das ist ein finanzieller Ausgleich während der Elternzeit, in der sie sich intensiv mit ihrem Kind beschäftigen.
Unabhängig von Erwerbstätigkeit bzw. Beruf oder Arbeitsverhältnis haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Anspruch darauf. Die Elternzeit kann direkt nach dem Mutterschutz beginnen oder erst im Laufe der nächsten Jahre genommen werden. Mehr zur Beantragung des Elterngelds können Sie hier nachlesen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach mehreren Faktoren:
Bisheriges Einkommen gilt als Berechnungsgrundlage
Das Elterngeld wird gestaffelt nach dem sogenannten Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus.
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Nach der Elternzeit wartet auf Arbeitnehmer wieder ihr ursprünglicher Arbeitsplatz. Dann gelten alle vertraglichen Konditionen Ihres Arbeitsvertrags. Beispiel: Haben Mütter oder Väter während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet, dann müssen sie hinterher wieder die volle vertraglich vereinbarte Stundenzahl leisten, die sie vor Mutterschutz und Elternzeit hatten.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach mehreren Faktoren:
Bisheriges Einkommen gilt als Berechnungsgrundlage
Das Elterngeld wird gestaffelt nach dem sogenannten Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus.
Weitere Infos?
Unser Blog informiert Dich über wichtige Themen. Du kannst Dich zu unserem Newsletter anmelden um regelmäßig informiert zu werden.
Die Lexware Software günstiger!
Nutze die Vorteile die wir Dir bieten können und erhalten Deine Lexware Software günstiger!
Schaue einfach hier nach:
Lexware Office 3 Monate kostenlos Testen? Dann schaue hier nach: https://erfolgsbuero.de/lexware-office/
Alexander Dilly / Erfolgsbüro
Telefon: 0221 / 941 882
Mail: lexware@erfolgsbuero.de
Zülpicher Str. 305
50937 Köln
Lexware vor Ort Sommer 2026
Einladung zu Lexware vor Ort Sommer 2026 Bei Lexware vor Ort Sommer 2026 erhalten Sie kostenlos alle wichtigen Informationen zu den Änderungen in den Lexware-Programmen.
Betriebsprüfung (euBP) Deutsche Rentenversicherung (DRV)
elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) Bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) müssen Arbeitgeber neben der Entgeltabrechnung auch die relevanten Daten der Finanzbuchhaltung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lexware
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lexware In diesem Blog widmen wir uns dem Thema der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lexware. Zunächst betrachten wir die theoretischen und allgemeinen Grundlagen. In Deutschland
Elternzeit
Nicht zu verwechseln sind Mutterschutz und Elternzeit. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Regelungen: Mutterschutz ist ein gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum, während diesem die Mutter einen
Mutterschutz
Mutterschutz Mutterschutz greift von Beginn der Schwangerschaft an bis nach der Geburt. Wichtige Fakten dazu: Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz Besonderer Kündigungsschutz Beschäftigungsverbot nach
Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
Das Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Gesetzlich versicherte Minijobberinnen können von ihrer Krankenkasse bis zu