Steuer und Sozialversicherung 2024 Lexware update
Auch 2024 wird es wieder Änderungen geben, die uns vor allem in Lexware lohn & gehalt und buchhaltung beschäftigen werden, daher halten Sie das Thema Steuer und Sozialversicherung 2024 Lexware update mit uns im Auge.
Wir sollten uns aufgrund des Regierungsentwurfs auf folgende Sachverhalte einstellen, obwohl diese natürlich noch nicht abschließend beschlossen sind und das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden muss.
Krankenversicherung 2024
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung wurde zu Beginn des Jahres 2023 auf 1,6 Prozent erhöht, angesichts eines Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird für das Jahr 2024 erneut mit steigenden Beiträgen gerechnet.
Mindestlohn 2024
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro steigen, dadurch entstehen auch Auswirkungen auf die Minijobs und den Übergangsbereich.
- Die Grenze für Minijobs würde ab 01.01.2024 auf voraussichtlich 538 Euro steigen.
- Die Grenze für Minijobs würde ab 01.01.2025 auf voraussichtlich 556 Euro steigen.
- Der Übergangsbereich würde ab 01.01.2024 von 538,01 Euro bis 2.000 Euro gehen.
- Der Übergangsbereich würde ab 01.01.2025 von 556,01 Euro bis 2.000 Euro gehen.
- Falls nicht auch die obere Grenze zu dem Übergangsbereich angehoben wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024
Bisher können Unternehmen GWGs bis zu einem Anschaffungswert von 800 Euro sofort steuerlich absetzen, die Planungen sehen jedoch vor, dass diese Grenze auf 1.000 Euro erhöht wird.
Befristete Wiedereinführung / Weiterführung der degressiven AfA,
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 1.1.2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 verlängert.
Aufgrund der derzeitigen Krisensituation soll die degressive Abschreibung auch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden können, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Sammelposten 2024
Bisher konnten Unternehmen einen Sammelposten für Anschaffungen zwischen 250 Euro und 1.000 Euro bilden und diese über fünf Jahre abschreiben. Die Planung aufgrund des Wachstumschancengesetzes sieht jedoch vor, dass dieser Bereich auf Anschaffungen zwischen 250 Euro und 5.000 Euro erweitert und die Abschreibung auf drei Jahre verkürzt wird.
Verpflegungsmehraufwendungen 2024
Die Änderungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen sehen vor, dass der Betrag, der steuerfrei erstattet werden kann, in folgenden Fällen erhöht wird:
- Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte erhöht sich der Betrag von 28 Euro auf 30 Euro.
- Bei An- oder Abreisetagen, an denen der Arbeitnehmer übernachtet, erhöht sich der Betrag von 14 Euro auf 15 Euro.
- Bei Tagen, an denen der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, ohne zu übernachten, erhöht sich der Betrag ebenfalls von 14 Euro auf 15 Euro.
Betriebsveranstaltungen 2024
Bisher konnten Unternehmen 110 Euro je Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen steuerfrei gewähren, wohingegen unter der neuen Regelung diese Grenze auf 150 Euro erhöht werden soll.
Weitere Information
Weiter Themen zum Wachstumschancengesetz sind hier: www.haufe.de
Bundesfinanzministerium: Pressemitteilung
Bundesfinanzministerium: Regierungsentwurf
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