Lexware Dienstfahrzeug

A.Dilly

Lexware Dienstfahrzeug

Das Thema Dienstfahrzeuge hat einen sehr großen rechtlichen Hintergrund. Hier zu ist es ratsam, dass bevor Du mit dem Assistenten „Lexware Dienstfahrzeug“ startest, Dich um die wesentlichen Begrifflichkeiten informierst.

Dieser Blog soll eine allererste Unterstützung hierfür sein, schaue auch in unser YouTube Video dazu an.  https://www.youtube.com/watch?v=5suoV_u8OY8&t=154s

Grundsätze zu Dienstfahrzugen

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern für private Fahrten oder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Fahrzeug (auch Leasingfahrzeuge), so stellt das steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (Sachbezug). Das gleiche gilt, wenn im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ein Fahrzeug zu mehr als einer wöchentlichen (Familien-) Heimfahrt zur Verfügung gestellt wird.

Die Sachbezugswerte für „Privatfahrten“, „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ sowie „Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung“ können entweder

  • mit bestimmten %-Sätzen des Listenpreises des Kfz („Pauschalwertmethode“)
    • Privatfahrten
      1 % des inländischen Listenpreises
    • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
      0,03 % des inländischen Listenpreises x Entfernungs-km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    • (Familien-) Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (mehr als 1/Woche)
      0,002 % des inländischen Listenpreises je Entfernungs-km zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands
  • mit den anteiligen tatsächlichen Kosten („Fahrtenbuchmethode“) angesetzt werden.

Siehe auch: https://www.haufe.de/thema/firmenwagen/

In den letzten Jahren sind aber viele neue Varianten bezüglich des Dienstwagens hinzugekommen, entweder durch die Gesetzgebung oder Rechtssprechung. Zu nennen sind hier:

Eingaben in Lexware Dienstfahrzeug

Die Eingabefelder sind in nachfolgende Bereiche unterteilt.

  • Bezeichnung/Bruttolistenpreis (einschließlich Zubehör)
  • Fahrten Wohnung- erste Tätigkeitsstätte
  • Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltführung.
  • Fahrten Home-Office und Betrieb
  • Gelegentliche private Nutzung
  • Nutzungsverbot für private Fahrten
Lexware Dienstfahrzeug

Bezeichnung und Bruttolistenpreis (einschließlich Zubehör) und Antriebsart

Erfassen Sie eine eindeutige Bezeichnung des Dienstfahrzeugs.
Als Unterscheidungsmerkmal können z.B. folgende Kriterien dienen: Marke, Modell, Kennzeichen, Erstzulassung.

Bruttolistenpreis

Geben Sie den Bruttolistenpreis (einschließlich Zubehör) zur Berechnung des geldwerten Vorteils ein. Das Programm rundet den eingegebenen Wert automatisch (wie gesetzlich vorgesehen) auf volle 100 EUR ab.

  • Beispiel: Bruttolistenpreis: 30.059,34 EUR (Programm rundet auf 30.000 EUR ab) -> geldwerter Vorteil 300,00 EUR.
  • Wenn das Dienstfahrzeug nicht während des ganzen Monats überlassen wird, muss dennoch die monatliche 1%-Regelung für die Privatnutzung ungekürzt für den Kalendermonat angesetzt werden.
  • Wenn Sie das Häkchen bei ‚Nutzungsverbot für private Fahrten‘ gesetzt haben, wird auf der Lohnabrechnung kein geldwerter Vorteil (1% Regelung) in der Lohnart 9111 ausgewiesen.
  • Dies gilt auch für die monatliche Entfernungspauschale ‚Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte‘.
Lohnabrechung Brutto Dienstwagen 1 Prozent

Es werden hier also 300 € der Lohnsteuer unterworfen und bei der Sozialversicherung vorbeitragt.

Lohnabrechung Brutto Dienstwagen Netto Abzug

Diese 300 € werden natürlich vom auszuzahlendem Netto abgezogen.

Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte

Wenn das Fahrzeug regelmäßig auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt werden, erhöht sich grundsätzlich der (nach der 1 %-Methode ermittelte) Wert für jeden Kalendermonat um 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Prüfen Sie ggf. auch folgende Möglichkeiten:

  • Besondere Berechnung nach Anzahl der tatsächlichen Fahrten
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine auf das Kalenderjahr bezogene Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für höchstens 180 Tage zulässig. 
  • Pauschale Versteuerung durch Arbeitgeber
    Die geldwerten Vorteile können mit 15 % Lohnsteuer pauschaliert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei ist die Pauschalierung auf die Höhe der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale (0,30 EUR je Entfernungskilometer) beschränkt

Die 0,03 %-Regelung ist unabhängig von der 1 %-Regelung selbstständig anzuwenden, wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird. 

Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte

Beispiel:
Bei einem Bruttolistenpreis von 30.000 EUR und 18 km Entfernung (einfache Strecke) ergibt sich folgende Berechnung des geldwerten Vorteils:

  • Private Nutzung des Dienstfahrzeugs: 1% v. 30.000 EUR Bruttolistenpreis = 300 EUR Lohnart ‚9111 Dienstfahrzeuge‘.
  • Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte:  30.000 EUR Bruttolistenpreis * 0,03 % *18 km = 162 EUR Lohnart ‚9112-Dienstfahrzeuge (KM)‘
Lohanabrechnung mit erste Tätigkeitsstätte
Lohnabrechnung Netto Abzug mit erster Tätigkeitstätte

Weiterführende Links zu dem Thema findest du hier:

Bitte halte Dich zu Deinen speziellen Themen informiert und spreche gegebenenfalls mit Deinem steuerlichen Berater. Hinweis zu den Links: Zum Teil sind dies Voransichten aus kostenpflichtigen Seiten der Haufe. Hast Du Interesse hier mehr zu erfahren, dann können wir Dir einen günstigen Zugang ermöglichen.

Weitere Möglichkeiten zeigen wir in unserem YouTube Video und selbstverständlich kannst du uns zu deinen Themen auch buchen.

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