Lexware eRechnung - XRechnung
Dein Unternehmen erbringt Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber? Sende jetzt Lexware eRechnung – XRechnung einfach, komfortabel und elektronisch an diese Auftraggeber über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE).
Hierzu ist einiges zu beachten und einzustellen:
- du musst dich zu diesem Dienst bei Lexware registrieren
- ebenfalls über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE)
Wichtig: Nur über die Leitweg-ID wird der Rechnungsempfänger eindeutig zugeordnet, da die Empfänger-Adresse der XRechnung das Rechnungseingangs-Portal ist. Du erhältst die Leitweg-ID von dem Rechnungsempfänger, frage dort nach. Ohne gültige Leitweg-ID kann die XRechnung nicht übermittelt werden!

Die Übergangsfristen im Überblick
Ausführung eines Umsatzes nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2027:
Es kann weiterhin eine Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers eine in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnung, statt einer E-Rechnung erstellt werden.
Ausführung eines Umsatzes nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.1.2028:
Wird in diesem Zeitraum ein Umsatz ausgeführt, kann weiterhin eine Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers eine in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnung, statt einer E-Rechnung, erstellt werden, wenn die Rechnung von einem Unternehmen erstellt wird, das im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von maximal 800.000 € hatte.
Als Erstes musst du dich bei der Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) anmelden. Hier findest du eine Anleitung.
Tutoriell zu Lexware XRechnung

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