Lexware Pflegeversicherung
Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Lexware Pflegeversicherung. Dazu gehören allgemeine Einstellungen und spezifische Vorgaben in Bezug auf die Anzahl der Kinder deiner Mitarbeiter.
Nachweis der Anzahl der Kinder Schnittstelle "Juli 2025"
Seit dem 1. Juli 2025 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, am Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) teilzunehmen.
Bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags wird die Anzahl der Kinder berücksichtigt.
Arbeitgeber müssen gemäß § 55a SGB XI sowohl für bestehende als auch für neue Mitarbeiter eine Bestandsanfrage beim BZSt stellen.
Die Bestandsanfrage kann ab dem 1. Juli 2025 nach der Installation des Juli 2025-Updates in Lexware Lohn+Gehalt erfolgen. Für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse muss die Bestandsabfrage bis spätestens 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Wir empfehlen, die Bestandsanfrage direkt nach dem Monatswechsel in den Juli durchzuführen, um spätere Korrekturen für den Vormonat zu vermeiden.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eintritt, wird das bestehende Meldeverfahren (ELStAM-Anmeldung, SV-Anmeldung und ggf. Sofortmeldung) um die Bestandsanfrage ergänzt.
Was ist zu tun in Lexware lohn & gehalt?
Für die Bestandsanfrage benötigst Du folgende Informationen aus den Mitarbeiterstammdaten:
– Steuer-Identifikationsnummer (Id-Nr.)
– Genaues Geburtsdatum
Wenn die Id-Nr. und/oder das genaue Geburtsdatum nicht in den Mitarbeiterstammdaten vorhanden sind, kann die Bestandsanfrage nicht bearbeitet werden. Auf der Meldeprüfliste erhälst Du einen entsprechenden Hinweis.
Sollten Dir die erforderlichen Daten nicht vorliegen, erfasst Du die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder anhand geeigneter Nachweise des Arbeitnehmers.
Das BZSt übermittelt auf Anfrage des Arbeitgebers das ‚gültig ab‘-Datum (Abfrage-/Gültigkeitsdatum) sowie die Elterneigenschaft, die Kinderanzahl und das ‚gültig bis‘-Datum.
Hinweis: Wir empfehlen, die zurückgemeldeten Daten zu überprüfen. Detaillierte Informationen zum Vorgehen bei Abweichungen findest Du in dem entsprechenden FAQ-Abschnitt.
Die ersten Rückmeldungen erfolgen mit dem ‚gültig ab‘-Datum zum 01.07.2025 für bestehende pflegeversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Zudem sind Bestandsanfragen auch bei folgenden Ereignissen erforderlich: beim Eintritt eines Mitarbeiters oder beim Wechsel des Versicherungsstatus (von sv-frei zu sv-pflichtig und umgekehrt).
Wichtige Hinweise:
– Nach dem Versand einer Bestandsanfrage kannst Du frühestens am nächsten Tag eine erneute Anfrage (z. B. wegen einer Änderung des Geburtsdatums oder der ID-Nr.) versenden.
– Eine Bestandsanfrage kann frühestens gesendet werden, wenn der Abrechnungsmonat mit dem Eintrittsmonat übereinstimmt. Beispiel: Ein Mitarbeiter tritt am 01.08. in die Firma ein. Der Versand der Anfrage ist ab dem 01.08. möglich, da der Mitarbeiter mit dem Monatswechsel August auf der Meldeprüfliste erscheint.
Lexware Pflegeversicherung 2023: Geringere Beiträge für große Familien
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, muss ab dem 31. Juli 2023 die Pflegeversicherung neu geregelt werden. Somit sollen Kinderreiche Familien künftig bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung bessergestellt werden. Seit dem Jahr 2001, haben schon Kinderlose ab dem vollendenten 23. Lebensjahres 0,25 % (ab 2022 0,35 %) einen Beitragszuschlag zu zahlen.
Lies hier die aktuellen Infos und Dokumente:
https://erfolgsbuero.de/lexware-vor-ort/
In unserem YouTube Kanal:
Der Start 2023 Umsetzung in Lexware
Somit müssen wir in Lexware damit rechnen, dass es ein Feld geben wird, wo wir die Kinderzahl eines Mitarbeiters eintragen können. Das Kinderanzahlfeld aus Elstam bezüglich der Lohnsteuer wird dafür nicht ausreichen, da die Kinder für die Reduzierung der Pflegeversicherung erhalten bleiben müssen auch wenn Du lohnsteuerlich herausfällst.
Lass Dir die Geburtsurkunde des Kindes geben und leg davon eine Kopie in den Personalakten ab. Den Du als Arbeitgeber bist in der Nachweispflicht, wenn Du den Hacken gesetzt hast bei „Elterneigenschaft wurde nachgewiesen“. Bisher reichte das bei einem Kind!
Bei mehreren Kindern lass Dir bitte von allen Kindern einen Nachweis geben und hinterlege diesen in der Personalakte.
Grundsätzlich zählen hierzu folgende Nachweise:
- Geburtsurkunde
- Adoptionsurkunde
- Kindergeldbescheid
- Kinderfreibetrag im Einkommensteuerbescheid
- Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern
- Bescheinigung über Bezug von Mutterschaftsgeld
- Sterbeurkunde des Kindes
Wir werden das Thema und die Umsetzung in Lexware beobachten und Dich in Seminaren informieren. Lexware Schulungen für Lohn und Gehalt findest Du hier.



