Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Für Warenlieferung von Softwareprodukten der Haufe-Lexware gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lexware: (https://agb.lexware.de/). Für die Warenlieferung der cobra computer’s brainware GmbH gelten deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: (https://www.cobra.de/Rechtliches/cobra_AGBs.pdf)

Vertragslaufzeit & Kündigung der Lexware Produkte

  • Der Auftraggeber hat ein 30-tägiges Testrecht.
  • Die bestellten Softwareprogramme werden im Dauer-Abonnement (Abo/Vertrag) angelegt.
  • Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem nächsten 1. des folgenden Monats. 
  • Als Lexware Bestandskunde den wir übernehmen wird die Rechnungsstellung zum nächst fälligen Zeitpunkt auf uns umgestellt. Der Auftragnehmer Erfolgsbüro unternimmt alle Schritte zur Umstellung bei Lexware, dies ist kostenfrei für den Auftraggeber. Eine Bestellung in unserem Shop oder unterschriebenes Angebot reicht dafür aus. Dadurch bedingt, beginnt zum ersten Rechnungslegungszeitpunkt ein neues Vertragsjahr. Eventuell Gutschriften und Rückerstattungen werden wir mit Lexware aushandeln. Bei dieser Übernahme wird der alte Vertrag automatisch umgestellt, aber nicht gekündigt. Für das bestehende Lexware Produkt erhalten Sie eine neue Seriennummer. Über Abweichungen werden Sie informiert. 
  • Eine Auftragsbestätigung wird innerhalb von meistens 3 Werktagen erstellt.
  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich nach deren Ablauf automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt (E-Mail ist dafür ausreichend).
  • Die aktive Nutzungsdauer beträgt bei den Produkten von Lexware 12 Monate, wird dann kein Update entgeltlich erworben bzw. haben Sie den Abo/Vertrag gekündigt, fällt die Software in den Nur-Lese-Modus und kann produktiv nicht mehr genutzt
  • Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. https://erfolgsbuero.de/widerrufsbelehrung/
  • Die Leistung des Erfolgsbüros ist erbracht, wenn Sie die Zugangsdaten (Download & Lizenzschlüssel) per E-Mail an die von Ihnen angegebene persönliche E-Mail-Adresse übersandt bekommen haben.
  • Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist dafür ausreichend).

Lieferungen und Konditionen der Lexware Produkten

Die erste Lieferung durch das Erfolgsbüro erfolgt per Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, weitere Updates werden aus dem Programm heraus angeboten. Die E-Mail-Adresse muss dem Eigentümer bzw. Vertragspartner zuordenbar sein.

Dienstleistungen des Erfolgsbüros wie Schulungen, Consulting und Support werden für die Dauer des Bezugs und aktiven Abo über das Erfolgsbüro zum verminderten Stundensatz abgerechnet. Die aktuellen Konditionen können Sie hier einsehen.

Auf die jeweils gültigen Preise von Lexware erhalten Sie einen dauerhaften Rabatt von 5 %. Mit Ihrer ersten Bestellung über das Erfolgsbüro erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 10 %. Bei bestimmten Sonderaktion und Einzelangeboten gilt der dann vereinbarte Bonus oder Rabatt.

Für die Lexware Produkte Hausverwalter und Quick Immobilie gilt, dass diese bei neu erscheinen einer Jahresversion von Lexware im Juni ausgeliefert werden und im Juni berechnet werden. Für das Lexware Produkt TAXMAN professional ist dies entsprechend November!

Spezielle Rabatte, die Ihnen von Haufe-Lexware direkt zustehen, erhalten Sie zusätzlich so lange wie die Aktion bei Haufe-Lexware dafür gültig ist. Dies gilt insbesondere für bbh und BVBC Mitglieder, die im Weiteren näher beschrieben werden:

  • Für bbh Mitglieder gilt ein dauerhafter Rabatt von 30 % für die im Anhang 1 aufgeführten Produkten. Bei Ihrer ersten Bestellung erhalten Sie einen Bonus von 10 % auf das erste Vertragsjahr.

    Für nicht im Anhang aufgeführte Produkte gilt ein dauerhafter Rabatt von 15 %. Auf den Sie ebenfalls im ersten Vertragsjahr einen Bonus von 10 % erhalten.

    Mitglieder des bbh können diese Konditionen nur bei jährlich Abrechnung erhalten!

  • Für BVBC Mitglieder gilt ein dauerhafter Rabatt von 15 %. Bei Ihrer ersten Bestellung erhalten Sie einen Bonus von 10 % auf das erste Vertragsjahr.

  • Sie müssen uns die aktuelle Mitgliedschaft durch die letzte Rechnung des jeweiligen Verbands auf Aufforderung nachweisen. Entfällt die Mitgliedschaft, so entfallen alle obigen Konditionen! Wir müssen dies jährlich überprüfen.

Zahlungen und Zahlungsverzug

Die Rechnungsstellung des Erfolgsbüros beginnt nach Bestätigung durch die Softwarefirmen Lexware oder cobra. Bei monatlicher Zahlung mit dem ersten des nächsten Monats, bei jährlicher Zahlung zum nächsten Fälligkeitsdatum, bzw. sofort.

Für die im Anhang 2 aufgezählten Lexware Produkte gilt nur jährliche Zahlung. Sie können komfortabel mit SEPA-Lastschrift-Vereinbarung zahlen.

Rechnungsversand erfolgt ausschließlich an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Rechnungen per Post werden mit einer zusätzlichen Gebühr belastet, die aktuelle Sätze erhalten Sie von uns.

Zahlungsverzug tritt nach Ablauf des Zahlungsziel ein. Durch Eintreten des Zahlungsverzugs werden wir die Regelungen des §288 BBG Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden geltend gemachen.

Kommt der Auftraggeber mit mehr als 2 Wochen in Zahlungsverzug, wird die Leistung vollständig eingestellt. Dies betrifft die Versorgung mit weiteren Programmupdates und der Sperrung Ihres Programms! Sie können danach nicht mehr mit dem Programm arbeiten! Eine Wiederaktivierung des Zugangs, setzt eine komplette Begleichung sämtlicher Forderungen von uns voraus, sowie der Zahlung einer zusätzlichen Arbeitsgebühr.

Bei Zahlungsverzug wird der gesamte restliche Betrag des Vertragsjahres auf einmal fällig!

Das bedeutet, dass bei Zahlungsverzug der gesamte Restbetrag der vertraglich vereinbarten Vergütung für das laufende Vertragsjahr sofort fällig wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zahlungsverzug nur für eine einzelne Rate oder für die gesamte Vergütung besteht.

Sämtliche dadurch entstandenen Gebühren und Kosten, die durch ein gerichtliches Mahnverfahren entstehen, der wieder notwendigen Freischaltung der Software sowie Mahnspesen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt!

Das bedeutet, dass der Schuldner neben der Hauptforderung auch alle weiteren Kosten tragen muss, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Mahngebühren, die durch die Zustellung von Mahnschreiben entstehen.
  • Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren, falls der Schuldner auch nach der Zustellung eines Mahnschreibens nicht zahlt.
  • Kosten für die Wiederfreischaltung der Software, falls die Software aufgrund des Zahlungsverzugs gesperrt wurde.

Consulting und Schulungspreise des Erfolgsbüros

Wir führen für Sie Consulting und Schulungen in den Softwarelösungen Lexware und cobra durch! Wenn Sie uns beauftragen, buchen Sie eine kostenpflichtige Beratung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages im Sinne des § 611 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Aufträge, die zu einem nicht lösbaren oder unbefriedigendem Ergebnis führen, die z. B. durch Anwenderfehler, Fremdeingriff oder Softwarefehler ausgelöst wurden, werden von uns ebenfalls berechnet, da Sie uns beauftragt haben diese zu prüfen. Eine Einwand zur nicht Berechnung können Sie nur bei Nachweis einer groben Fahrlässigkeit von uns verlangen.

Die aktuelle Preisliste finden Sie hier https://erfolgsbuero.de/preise-konditionen/

Bei einem fest vereinbarten und gewünschten Termin vor Ort bei Ihnen, der von Ihrer Seite nicht rechtzeitig bis zu 24 Stunden vorher abgesagt wird, behalten wir uns vor den vereinbarten Honorar-Satz abzurechnen. Bei einem telefonischen Termin, der von Ihrer Seite nicht rechtzeitig bis zu 2 Stunden vorher abgesagt wird, behalten wir uns vor eine Pauschale von 80 € netto abzurechnen.

Alle Firmen und Anwender, die nicht über uns die Software von Lexware oder cobra beziehen, erhalten die erste Beratungsdienstleistungen nur gegen Vorkasse.

Berufshaftpflichtversicherung

Nach Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV

Name und Anschrift des Versicheres:

Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main

Geltungsbereich: Weltweit

Datenschutz

Das Erfolgsbüro wird hiermit ermächtigt alle Formalitäten mit den Softwarefirmen für die Bearbeitung des Vertrags zu erledigen. Hierzu gehört auch die Weitergabe Ihrer Anschrift, Kontaktperson und eingesetztes Softwareprodukt. Es gelten weiterhin unsere Datenschutzregeln als vereinbart. https://erfolgsbuero.de/datenschutzerklaerung/

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Reklamationen, Kündigungen, Widerrufe und Warenrücksendungen bitte an folgende Adresse senden:

Erfolgsbüro Dilly
Zülpicher Str. 305
50937 Köln
info@erfolgsbuero.de

Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Dezember 2023.

Anhang 1

Folgende Produkt unterliegen dem derzeitigen bbh Rabatt  von Lexware und jährlicher Abrechung!

  • Buchhaltung (Standard, plus, pro, premium)
  • Büroservice (Einzelplatz / Mehrplatz)
  • Financial Office (Standard, plus, pro, premium) nicht Financial Office Handwerk!
  • Lohn & Gehalt (Standard, plus, pro, premium)
  • Taxman professional

Anhang 2

  • Folgende Lexware Produkte werden nur jährlich abgerechnet:
    • MyCenter Lizenzen
    • Taxman professional
    • Zusatzlizenzen für die Pro oder Premium Reihe
    • Fahrtenbuch
    • Support Service Packet