Verification of Payee SEPA Oktober 2025
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 9. Oktober 2025 Verification of Payee SEPA, sind sämtliche Banken innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Diese Maßnahme im Rahmen der Echtzeitüberweisung zielt darauf ab, die Sicherheit sowie Transparenz im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Infolgedessen ist es erforderlich, sich mit der Überprüfung des Zahlungsempfängers im Kontext von SEPA sowie Lexware auseinanderzusetzen. Des Weiteren tritt am 5. Oktober 2025 eine umfassende EU-Verordnung in Kraft, die darauf abzielt, die Nutzung von Echtzeitüberweisungen zu fördern und einheitliche Standards zur Steigerung der Effizienz zu etablieren.
Was ist Verification of Payee (VoP)?
Der „Verification of Payee“ ist ein Verfahren zur Überprüfung von Kontoinformationen vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung. Dabei wird sichergestellt, dass:
- Der angegebene Kontoinhabername der IBAN (Internationale Bankkontonummer) mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt
- Fehlüberweisungen durch falsche Angaben vermieden werden
- Betrugsversuche frühzeitig erkannt werden können
Dieses Verfahren wird verpflichtend für alle SEPA-Zahlungen eingeführt.
Die Implementierung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für SEPA-Überweisungen/Lastschriften als auch für Echtzeitüberweisungen. Bei der Einreichung eines Überweisungsauftrags wird überprüft, ob der Name des Empfängers im Auftrag mit dem bei der Empfängerbank registrierten Namen (z.B. Handelsname) übereinstimmt.
Folgende Rückmeldungen sind möglich: Quelle Sparkasse Wuppertal
- Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
- Teilweise Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen teilweise überein.
- Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
- Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.
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- Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten
Überprüfen Sie Ihre Lieferantenstammdaten und stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt. - Prüfung und Pflege der eigenen Bankverbindung(en)
Überprüfen Sie Ihre Angaben bei der Rechnungsstellung und stellen Sie sicher, dass der Kontoinhabername mit Ihrem Unternehmensnamen übereinstimmt. Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Kunden.
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- Prüfen Sie Ihre Daten aller Zahlungsempfänger (Mitarbeiter, Institutionen wie SV-Träger, Versicherungen etc.) an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt. - Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.
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- Prüfen Sie die Daten aller Zahlungsempfänger, an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
- Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.
- Eine Adressliste der Personenkonten mit Angaben zur Bankverbindung finden Sie im Menü ‚Datei – Drucken – Kontenplan‘.
- Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.
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