Tipps und Tricks zu Lexware lohn & gehalt
Dienstleister in der Entgeltabrechnung
Bist du Dienstleister und der selbst Lohnabrechnungen im Auftrag einer Firma erstellst? Dann musst du das an die Sozialversicherung melden!
In den Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist die Angabe des Dienstleisters (also die lohnabrechnende Stelle) verpflichtend, damit der Empfänger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherer) den Absender identifizieren kann.
Wie machst du das?
Dazu gehst du im Menü ‚Verwaltung‘ auf den Menüpunkt ‚Dienstleister in der Entgeltabrechnung‘. Wenn dies für dich zutrifft, bestätigst du die Checkbox!
Du erstellst hier die notwendigen Angaben, und beim nächsten Versand mit dem Meldecenter werden diese Informationen versendet. Wichtig zu wissen, das ist für firmenübergreifend für alle Deine Mandanten.
Erhebungsportal der Statistischen Ämter
Monatliche Verdiensterhebung
Die Landesämter für Statistik führen regelmäßig statistische Erhebungen über die Höhe und Art der Arbeitseinkünfte bei Unternehmen durch. Unternehmen, die vom Statistischen Landesamt eine Aufforderung erhalten haben, sind verpflichtet die Verdiensterhebung monatlich zu übermitteln.
Dies kannst du auch mit Lexware lohn & gehalt!
Hintergrund
- Jedes Jahr werden einzelne Unternehmen vom statistischen Landesamt ausgewählt, Lohndaten elektronisch an die statistischen Landesämter zu übermitteln.
- Die Erhebungsdaten müssen bis zum 11.ten des Folgemonats elektronisch übermittelt werden. Papierformulare sind nicht vorgesehen.
- Für jeden Mitarbeiter sind monatlich die Abrechnungsdaten zu melden. Die abgefragten Daten basieren auf der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), können also aus den Lohnabrechnungen entnommen werden.
| Stammdaten | Abrechnungsdaten |
|---|---|
|
|
Weiter Verfahrenshinweise bekommst du direkt bei Lexware unter:
https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000029839/?tx_support_faqdetail%5Bcontroller%5D=Faq&cHash=80cb3a8cb8505f3d81575ae1dc07389f
Gerne können wir dich dabei unterstützen: https://erfolgsbuero.de/lexware-beratung/
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