Steueränderungen 2021: Das Wichtigste im Überblick

A.Dilly

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Unternehmer sich 2021 mit zahlreichen Steueränderungen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Es handelt sich hauptsächlich um Steuererleichterungen und Vergünstigungen. Schließlich sollen die Änderungen dazu führen, dass Unternehmer weniger Steuern zahlen müssen und so die Corona-Krise finanziell überstehen können. Hier finden Sie die interessantesten Steueränderungen 2021 im Überblick.

Bedanken möchte ich mich bei Haufe-Lexware für die Unterstützung der Themen und der verschiedenen Produkte die uns bei den Steueränderungen unterstützen.

Folgende Themen sind im Fokus:

Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag

Erhöhung der Umsatzsteuersätze

Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die meisten

Der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag, der ursprünglich für die Kosten der Wiedervereinigung eingeführt wurde, fällt für 90 Prozent aller Steuerzahler im Jahr 2021 weg. Doch wer muss ihn noch zahlen? Zum einen alle Kapitalgesellschaften, die körperschaftsteuerpflichtig sind. Alle Sparer, deren Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer besteuert werden, und Besserverdiener mit einer Einkommensteuerbelastung ab 16.956 Euro / 33.912 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung). Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Steueränderungen wegen Arbeit im Homeoffice

Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise viel zu Hause arbeiten müssen, aber kein Arbeitszimmer nutzen – sondern stattdessen den Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ­– können sich freuen. Sie profitieren von der neu eingeführten Homeoffice-Pauschale. Abziehbar sind 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr.

Das Finanzamt erwartet keinen Nachweis für die Kosten. Doch es muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur für Tage, an denen Arbeitnehmer ausschließlich im Homeoffice arbeiten.

Praxis-Tipp: Nach dem Wortlaut in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG profitieren von der Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmer. Im Gesetz ist nämlich von „Steuerpflichtigen“ die Rede. Weitere gute Nachricht: Diese Steueränderung gilt nicht nur für 2021, sondern rückwirkend bereits ab 2020.

Steueränderungen 2021 betreffen auch die steuerfreie Corona-Prämie

Als Arbeitgeber durften Sie 2020 von der Corona-Krise betroffene Arbeitnehmer mit einer steuerfreien Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro belohnen. Voraussetzungen hierfür waren unter anderem: Die Zahlung muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und die Zahlung musste zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen.

Haben Sie es 2020 nicht mehr geschafft, Ihren Mitarbeiter diese steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG zu zahlen, können Sie dies aufgrund der im Jahressteuergesetz 2020 beschlossenen Steueränderungen noch nachholen. Der Zeitraum für die Auszahlung der steuerfreien Prämie wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Praxis-Tipp: Doch aufgepasst. Es bleiben insgesamt nur 1.500 Euro steuerfrei. Diese Steueränderung bedeutet also nicht, dass Sie 2020 bis zu 1.500 Euro steuerfrei auszahlen dürfen und 2021 erneut bis zu 1.500 Euro.

Weitere Interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie Hier bei Lexware.

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Alexander Dilly

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