Sozialversicherungsbeiträge 2025
Rechengrößen und Grenzen
Höhere Sachbezugswerte und Sozialversicherungsbeiträge 2025, die Änderung der Minijobgrenze, der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns und das Ende der Rechtskreistrennung bei den Sozialversicherungsrechengrößen: Zum Jahreswechsel ändert sich im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbereich wieder einiges.

Besten Dank auch an Haufe-Lexware für die Bereitstellung von Informationen.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2025 angehoben
Die Grenzwerte in der Sozialversicherung steigen im Jahr 2025 erheblich. Mit der am 22.11.2024 verabschiedeten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 gemäß der Einkommensentwicklung im maßgeblichen Jahr 2023 turnusgemäß angepasst.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zur Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit wird von derzeit 69.300 Euro (2024) im kommenden Jahr auf 73.800 Euro (allgemeine JAEG) angehoben.
Für Beschäftigte, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei waren, gilt ein Wert von aktuell 62.100 Euro und 2025 von 66.150 Euro (besondere JAEG).
Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen steigen – einige Mitarbeiter werden wieder versicherungspflichtig
Die aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind notwendig, um die Versicherungspflicht der Beschäftigten (sowie der Arbeitgeber, falls Versicherungspflicht besteht) zu prüfen. Sie spielen vor allem in zwei Fällen eine Rolle:
- Wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden: Vereinbaren Sie ein Entgelt mit Beschäftigten, müssen Sie beurteilen können, ob der Mitarbeiter versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sein wird. Zudem erwarten vor allem Berufsanfänger hier unter Umständen eine kurze Beratung von Ihnen.
- Zum Jahreswechsel: Mitarbeiter sind ab dem 1.1.2025 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresentgelt in 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 überstieg und ihr voraussichtliches, vom Arbeitgeber gewissenhaft geschätztes Jahresarbeitsentgelt 2025 die erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 überschreitet
Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind Einkommensobergrenzen. Bis zu diesen Grenzen müssen Arbeitgebende das Bruttoarbeitsentgelt ihrer Beschäftigten in den einzelnen Versicherungszweigen zur Berechnung der Beiträge heranziehen. Auch für Ihre eigenen Bezüge gelten die Beitragsbemessungsgrenzen. Der Teil des Entgelts, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist nicht mehr beitragspflichtig.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung haben bereits im gesamten Bundesgebiet eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie entspricht der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich noch bis zum 31.12.2024 in den alten und den neuen Bundesländern. Ab 2025 wird diese Rechtskreistrennung aufgehoben. Die neue ab 1.1.2025 geltende Beitragsbemessungsgrenze ist Grundlage für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten und den neuen Bundesländern.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt derzeit bei 62.100 Euro jährlich und steigt 2025 auf 66.150 Euro.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 erstmals eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro.
BMG Jährlich 66.150 Euro
BMG Monatlich 5.512,50 Euro
JAE Jährlich 73.800 Euro
bes. JAE 66.150 Euro
BMG Jährlich 96.600 Euro
BMG Monatlich 8.050 Euro
Übersicht: Beitragssätze 2025
Die Beitragssätze für 2025 sehen wie folgt aus:
- Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- Krankenversicherung (KV) ermäßigter Satz: 14,0 %
- Durchschnittl. Zusatzbeitrag zur KV: 2,5 %
- Pflegeversicherung (PV): 3,6 %
- Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV: 0,6 %
- Rentenversicherung (RV) allgemein: 18,6 %
- Rentenversicherung Knappschaft: 24,7 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6 %
Produkte
-
Angebot!
Lexware
27,45 € – 329,46 € Zum Produkt Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden
lohn & gehalt -
Angebot!
Lexware
37,90 € – 454,86 € Zum Produkt Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden
lohn & gehalt plus -
Angebot!
Lexware
65,45 € – 785,46 € Zum Produkt Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden
lohn & gehalt pro -
Angebot!
Lexware
82,55 € – 990,66 € Zum Produkt Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden
lohn & gehalt premium
Die Lexware Software günstiger!
Nutze die Vorteile die wir Dir bieten können und erhalten Deine Lexware Software günstiger!
Schaue einfach hier nach:

Alexander Dilly / Erfolgsbüro
Telefon: 0221 / 941 882
Mail: info@erfolgsbuero.de
Zülpicher Str. 305
50937 Köln






Lexware archivierung mit 50 % Rabatt
Lexware archivierung mit 50 % Rabatt Ab 8. April 2025 erhalten Sie Lexware archivierung mit 50 % Rabatt, wenn Sie folgende Produkte im Einsatz haben:

Lexware Office und Erfolgsbüro Dilly
Sie nutzen bereits Lexware Office oder möchten dies über uns bestellen? Wir unterstützen Sie in Lexware Office. Sie möchten sich dazu Informieren und einen 3-monatigen

Lexware Werkzeuge und eBooks
Lexware Werkzeuge und eBooks Mit Wissen und Tipps von Lexware ihr Unternehmen besser führen, nutzen sie die Lexware Werkzeuge und eBooks! Praktische Vorlagen, Rechner &

Ihr Betriebssystem wurde aktualisiert
Ihr Betriebssystem wurde aktualisiert Wenn Sie diese Meldung erhalten, dann wurde Ihr Windows Betriebssystem aktualisiert, das passiert aus Sicherheitsgründen einmal im Monat. Dadurch bedingt kann

Sozialversicherungsbeiträge 2025
Sozialversicherungsbeiträge 2025 Rechengrößen und Grenzen Höhere Sachbezugswerte und Sozialversicherungsbeiträge 2025, die Änderung der Minijobgrenze, der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns und das Ende der Rechtskreistrennung bei den

Abfindung 2025
Abfindung 2025 Die Regelungen zur Lohnabrechnung ändern sich mit dem Jahr 2025, somit sind bei einer Abfindung 2025 die Lohnarten zu beachten! Eine Abfindung ist