Mehrwertsteuer-Digitalpaket - One-Stop-Shop
Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für Fernverkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen über elektronische Schnittstellen / One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) an Privatkunden innerhalb der EU.
Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein Bestandteil der EU-Mehrwertsteuerreform. Nachdem die Europäische Kommission den Termin mehrmals verschob, startet das OSS-Verfahren nun endgültig am 1. Juli 2021.
Ziel ist es, das innergemeinschaftliche Handeln weiter zu vereinfachen und Verkäufe an Privat-EU-Kunden einheitlich ab einem Wert von 10.000 Euro im Bestimmungsland zu besteuern. Die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen sind damit hinfällig.
Wenn Ihr Unternehmen Geschäfte mit Privatkunden innerhalb der EU tätigt, dürfen Sie ab dem 01. Juli 2021 Ihren EU-Privatkunden, unter gewissen Voraussetzungen, die im Umsatzsteuer-Anwendererlass näher erläutert werden (BMF-Schreiben), keine deutsche Umsatzsteuer mehr berechnen.
Stattdessen ist der Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes auf der Rechnung anzugeben, in dem der private Leistungsempfänger sitzt.
Hinweis: Die bisherige Umsatzschwelle wird summarisch auf 10.000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres gesenkt. Diese gilt nicht pro Land, sondern für die Summe aller unter diese Regelung fallenden Umsätze. Bedeutet, ab dem ersten Umsatz, der zur Überschreitung der der Umsatzschwelle führt. Die Umsätze sind zudem zu melden.
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