Mindestlohn steigt 2026 und 2027

A.Dilly

Der Mindestlohn steigt 2026 und 2027 und damit verbunden ist die Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob.

Ab dem 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobberinnen und Minijobber. 

Doch wer bestimmt eigentlich, wie hoch der Mindestlohn sein soll? Und wie wirkt sich der neue Mindestlohn auf die Verdienstgrenze im Minijob aus? Ein Blick auf der Seite der Minijob Zentrale zeigt, was bei Minijobs künftig gilt.

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Welche Auswirkung hat der neue Mindestlohn auf Minijobs?

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.

Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 : 3

Das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet.

Auf die Verdienstgrenze von Minijobs wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns konkret wie folgt aus:

  • Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro.
  • Im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.

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