Lohnart 0956 berechneter Grundlohn

A.Dilly

Wozu dient der berechnete Grundlohn in der Lohnart 0956?

Die Lohnart 0956 berechneter Grundlohn dient der Orientierung, bis zu welchem Stundensatz der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Zuschläge steuer- und /oder sozialversicherungsfrei gewähren kann.

Besten Dank auch an Haufe-Lexware für die Bereitstellung von Informationen.

In Lexware lohn & gehalt

Für die Zuschlagslohnarten wird immer der in Lohnart 0001 Lohn hinterlegte Stundensatz zugrundegelegt.

  • Ist der Stundensatz in Lohnart 0001 kleiner oder gleich dem berechneten Grundlohn, so kann der Zuschlag steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden, sofern der Stundensatz 25 EUR (ab hier steuerfrei/sozialversicherungspflichtig) / 50 EUR (ab hier steuer- und sozialversicherungspflichtig) nicht übersteigt.
  • Ist der für die Zuschlagslohnarten verwendete Stundensatz (in Lohnart 0001 eingetragen) größer als der berechnete Grundlohn, so ist der übersteigende Teil immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Erhält ein Mitarbeiter einen Stundenlohn und zusätzlich z. B. AG-Zuschüsse zu VWL und/oder einer steuerfreien Direktversicherung, so fließen diese Bestandteile alle in den berechneten Grundlohn ein. Soll dem Mitarbeiter nun dieser Grundlohn, der aufgrund der Gehaltsbestandteile höher ist als der verwendete Stundenlohn, als Basis für die Zuschlagslohnarten gewährt werden, so ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:

Für die Abrechnung des Stundenlohnes ist eine neue Lohnart auf Basis der Lohnart 0001 anzulegen und zu bebuchen.

  • Der abzurechnende Zuschlagslohn wird dann in der Lohnart 0001 als Stundensatz eingetragen, ohne dass hier Stunden angegeben werden. Damit wird einerseits gewährleistet, dass dieser Stundensatz nicht erneut in die Grundlohnberechnung einbezogen wird, andererseits wird dieser Stundensatz in die Zuschlagslohnarten übertragen.

Näheres zur Ermittlung des steuerlichen Grundlohns finden Sie hier.

Hinweis zum Mindestlohn:

Die Berechnung des Mindestlohns pro Stunde unterscheidet sich wesentlich von der Berechnung des Grundlohns. z. B. werden vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge für Nachtarbeit, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung des Mindestlohns nicht berücksichtigt. Bei Sachbezügen und geldwerten Vorteilen (z. B. Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs) ist die Anrechnung auf den Mindestlohn strittig. Näheres zur Berechnung des Mindestlohns finden Sie bei uns im Blog Mindestlohn.

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