Lexware Warenwirtschaft Update Juni 2021

A.Dilly

Neuerungen mit dem Update Juni 2021 Lexware warenwirtschaft

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Frühere Festschreibung buchungsrelevanter Belege

Umstellung in der Arbeitsweise!!

Screenshot Rechnungsentwurf

Bisher war die explizite Festschreibung der Belege beim DATEV-Export (Buchungsdaten) möglich. Ebenfalls konnten gedruckte Belege standardmäßig nicht mehr verändert werden.

Um den Grundsatz der Unveränderbarkeit von Belegen nach GoBD zu erfüllen, müssen buchungsrelevante Belege ab dem Juni-Update zu einem früheren Zeitpunkt explizit festgeschrieben werden. Nicht festgeschriebene buchungsrelevante Belege können nur als “Entwurf” gedruckt werden. Somit ist sichergestellt, dass Sie als Unternehmer:in den Grundsätzen der GoBD im Hinblick auf die Unveränderbarkeit nachkommen. Das bedeutet ggf. eine Umstellung in der Arbeitsweise. Um z.B. eine bereits gestellte Rechnung bearbeiten zu können, darf diese nicht festgeschrieben sein. Bereits festgeschriebene buchungsrelevante Belege können nachträglich nicht bearbeitet/korrigiert werden. Sollte es hier dennoch bei der Erstellung und dem Versand des Beleges zu einem Fehler gekommen sein, muss z.B. die Rechnung storniert und neu erfasst werden.

Neu im Bereich Mehrlager: nicht bebuchte Lager können gelöscht werden

Screenshot Lagerverwaltungsmöglichkeit

Zur besseren Übersicht können Sie nicht bebuchte Lager innerhalb der Lagerverwaltung zukünftig löschen. Wichtiger Hinweis: Sobald Lager bebucht sind, dürfen diese aufgrund der Nachvollziehbarkeit (GoBD) nicht gelöscht werden.
(Nur in Lexware warenwirtschaft premium)

Gesetzliche Pflichten leichter umsetzen: Aufbewahrungsfrist an private Leistungsempfänger

Screenshot einer Rechnungsstellung

Unternehmen sind dazu verpflichtet bei privaten Leistungsempfängern auf die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen nach UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 hinzuweisen. Bisher war die Ausgabe der Aufbewahrungsfrist auf Belegen an Privatpersonen bereits über Umwege möglich.

Mit dem Juni-Update kommen Sie dieser Verpflichtung leichter nach: Denn in den Kundenstammdaten auf der Seite Rechnungstellung finden Sie eine neue Option, die gesetzt werden kann. Hinweis: Die bisherigen Vorgehensweisen werden derzeit weiterhin unterstützt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die neue Option zeitnah in den Kundenstammdaten nachzupflegen. Hierfür wurde zusätzlich der Ex- bzw. Import dieser Option ermöglicht.

Im Bereich Abo/Wartung über „Stammdaten aktualisieren“ kann der Hinweis zur Aufbewahrungsfrist aus den Kundenstammdaten in die Vorlage übernommen werden.

(warenwirtschaft & faktura + auftrag)

Optimierungen im Bereich Nebenleistungen

Mit diesem Update können Sie bei Hauptleistungen zukünftig eine Zwischensumme erstellen. Das bedeutet: Bei Belegen mit Nebenleistungen kann eine Zwischensumme angedruckt werden, die alle Auftragspositionen außer den Nebenleistungen enthält. Diese Funktion gilt für Belege, die Nebenleistungen enthalten und nach dem April-Update 2021 erstellt wurden. Außerdem enthält der Druckdialog eine weitere Option, über die man bei Lieferscheinen die Ausgabe der Nebenleistung beim Drucken unterbinden kann. Somit bietet Ihnen dieses Update noch mehr Flexibilität beim Umgang mit Nebenleistungen.

In der Auftragsliste wieder möglich

In der Auftragsliste können die Spalten „brutto NL“, „netto NL“ wieder über die Listeneinstellungen eingeblendet werden.

(Ab Lexware warenwirtschaft pro)

Screenshot Einstellungen Lieferschein

Gesetzliche Pflichten leichter umsetzen: Aufbewahrungsfrist an private Leistungsempfänger

Screenshot einer Rechnungsstellung

Unternehmen sind dazu verpflichtet bei privaten Leistungsempfängern auf die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen nach UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 hinzuweisen. Bisher war die Ausgabe der Aufbewahrungsfrist auf Belegen an Privatpersonen bereits über Umwege möglich.

Mit dem Juni-Update kommen Sie dieser Verpflichtung leichter nach: Denn in den Kundenstammdaten auf der Seite Rechnungstellung finden Sie eine neue Option, die gesetzt werden kann. Hinweis: Die bisherigen Vorgehensweisen werden derzeit weiterhin unterstützt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die neue Option zeitnah in den Kundenstammdaten nachzupflegen. Hierfür wurde zusätzlich der Ex- bzw. Import dieser Option ermöglicht.

Im Bereich Abo/Wartung über „Stammdaten aktualisieren“ kann der Hinweis zur Aufbewahrungsfrist aus den Kundenstammdaten in die Vorlage übernommen werden.

Mehr Möglichkeiten bei der Kassenbon-Gestaltung: Nutzen Sie für den Logodruck das Key-Code Verfahren (z.B. für Epson-Drucker Typ TM-M30)

Screenshot Logo-Druck

Ab sofort können Sie im Kassenbonlayout-Assistenten den Key-Code hinterlegen, um z.B. für neuere Epson Drucker den Logo-Druck zu konfigurieren. Rufen Sie hierfür den Assistenten auf und hinterlegen Sie auf der Seite Kopfzeile die Key-Codes, die Sie zuvor im Treiber des Bondruckers hinterlegt haben. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Kassen-Hardware Handbuch.
(nur in Lexware warenwirtschaft premium)

Für Sie erweitert: GoBD-Protokollierung

Die GoBD-Protokollierung wurde u.a. um folgende Bereiche erweitert: Lagerverwaltung (Neuanlage, Bearbeitung, Löschung), Änderungen an der Firmenoption „DATEV-Unterstützung“, Änderungen in den Artikelstammdaten.

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