Lexware lohn+gehalt 2024 - alle Programme!
Alle neuen Funktionen und gesetzlichen Änderungen, die in Lexware lohn & gehalt 2024 realisiert wurden, habe ich für Dich zusammengestellt.
Weitere Optimierungen mit dieser neuen Jahresversion stehen Dir im Laufe des Jahres 2024 zur Verfügung und werden von mir hier fortlaufend aktualisiert.
An dieser Stelle möchte ich vielen Dank sagen an www.lexware.de für die guten Informationen und sehr gute Partnerschaft.
Wir präsentieren Dir die Neuerungen kostenlos:
Dei Neuerungen in Lexware 2024
Erhöhung des Mindestlohns ab 2024
Zum 01.01.2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro/h auf 12,41 Euro/h erhöht. Daher beachte bitte, dass Du diesen Betrag nicht unterschreitest.
Weiteres dazu findenst du auch in meinem Blog vom: 30.08.2023
Erhöhung der Minijobgrenze 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verdienstgrenze im Minijob auf 538 Euro angehoben. Der 520-Euro-Job wird damit zum 538-Euro-Job. Das hängt damit zusammen, dass die monatliche Verdienstgrenze in einem Minijob, auch bekannt als Minijob-Grenze, flexibel ist und sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn richtet. Wenn der allgemeine Mindestlohn steigt wie jetzt 2024, erhöht sich ebenfalls die Grenze für eine geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.
Die Erhöhungen des Mindestlohns und der Minijobgrenze sind abschließend noch nicht gesetzlich festgelegt, aber zu erwarten. Beobachte also dazu die weitere Entwicklung. Auch wir werden hier aktuell darüber berichten und weitere Anpassungen sind für 2025 im politischen Gespräch.
Jetzt mehrere Dienstfahrzeuge und Diensträder erfassen
Mit der neuen Version können mehrere Dienstfahrzeuge sowie Diensträder erfasst und abgerechnet werden. Die entsprechenden Lohnarten werden in der Lohnabrechnung automatisch befüllt.
Mitarbeiterauswahl für den Lohnsteuerjahresausgleich
Ab Dezember 2023 selektiert Lexware lohn+gehalt die Mitarbeiter:innen, für die kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden darf. Mitarbeiter:innen, für die kein gesetzliches Ausschlusskriterium festgestellt wird, werden grün markiert.
Statuskennzeichen wird erweitert
Hast Du bei Deinen Mitarbeiter:innen in den Stammdaten Angaben zu einem besonderen Status erfasst? Dann erhältst Du nach dem Wechsel in den Januar 2024 einen Hinweis zur Bearbeitung dieser Angabe, da die Einstellungsauswahl erweitert wurde.
UV-Meldeverfahren - Ablösung der Mitgliedsnummer
Ab 2024 wird die Mitgliedsnummer endgültig durch die Unternehmensnummer abgelöst. Alle Anfragen an den BG-Stammdatendienst sowie die Übermittlung der Lohnnachweise enthalten zur Identifikation Ihres Unternehmens nur noch die Unternehmensnummer. Ab dem Meldejahr 2024 ist die Angabe „Mitgliedsnummer“ in der Berufsgenossenschafts-Verwaltung auf der Seite Mitgliedschaft nicht mehr vorhanden.
Synchronisiert: Angaben zu Umlage U1
Die Einstellungen zur Umlage U1 konnten bisher fälschlicherweise in einer Firma bei verschiedenen Krankenkassen pflichtig und nicht pflichtig sein. Wenn das in einer Deiner Firmen der Fall sein sollte, erhältst Du einen Plausibilitätshinweis, um den Sachverhalt richtigzustellen.
Zusätzlich werden bei mehreren Betriebsstätten die Angaben zur Umlage U1 ausgeglichen, sodass nur noch ein Beitragssatz für alle Betriebsstätten gültig ist. Des Weiteren ist eine konsolidierte Meldung des Beitragsnachweises über alle Betriebsstätten möglich.
Weitere Neuerungen in den Lexware Programmen
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