Lexware lohn und gehalt update 2024
Mit dem lexware-lohn-und-gehalt-update-2024 wurden einige Neuerungen implementiert. Dadurch kannst du schneller und effizienter, sowie rechtssicher arbeiten. Lese alles hier zu: Lexware lohn und gehalt update 2024
In unserem YouTube-Kanal und Playlist findest du viele Informationen, wie du die Lexware besser einsetzen kannst.
Von der Firmenanlage bis hin zu der ersten Lohnabrechnung und Meldungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt. Ist ein Mitarbeiter krank? Dann bekommst du auch hier Hinweise!
Also zögere nicht lange und abonniere den Kanal für die neuesten Updates!
lexware lohn & gehalt
Inhalte:
- Anlegen der Firma
- Stammdaten der Mitarbeiter
- Die Lohnabrechung
- Meldewesen
Legen Sie eine Hauptbetriebsstätte fest.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten einer Firma abrechnen, müssen Sie ab der Version 2024 eine Hauptbetriebsstätte festlegen, unter deren Betriebsnummer die Meldungen abzugeben sind. Dies ist i. d. R. der Hauptsitz der Firma.
Hintergrund
Die gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) fordern, dass auf dem Beitragsnachweis (Meldung) die Betriebsnummer des Hauptsitzes (im folgenden Hauptbetriebsstätte genannt) angegeben werden muss.
Informationen
Hast du also mehrere Betriebsstätten in einer Firma, solltest du das hier weiterlesen:
Betriebstätte in Lexware
Du musst hier Änderungen beachten
- im Programm
- bei den Berichten
- bei den Meldungen
Die Angaben zur Umlage sind unplausibel. Die Angaben zur U1-Pflicht sind uneinheitlich
Bisher war es in Lexware lohn+gehalt möglich innerhalb einer Firma bei den Krankenkassen unterschiedliche Angaben zur Umlage Pflicht U1 zu machen. Wenn Sie unzulässige uneinheitliche Angaben zur U1 Pflicht innerhalb einer Firma gemacht haben, weist Sie ab der Programm-Version 2024 der Lexware scout darauf hin.
Hintergrund
Die Umlagepflicht einer Firma ist im Aufwendungsausgleichsgesetz §3 AAG geregelt und gilt einheitlich für den Hauptsitz einer Firma inkl. der Betriebsstätten.
Informationen
Wenn du diese Meldung bekommst, solltest du hier weiterlesen:
Angaben zur U1 Pflicht
Es hat sich ergeben, dass bei inaktiven (alten) KK besser zuerst keine Änderungen gemacht werden. Gehe hierzu die Informationen des Lexware Scout durch.
Neues bei den Elternzeitmeldungen
Der Beginn und das Ende einer Elternzeit (Fehlzeiten Elternzeit mit und ohne Elterngeld) werden ab 2024 mit neuen Meldegründen an die Krankenkasse gemeldet.
Lexware lohn+gehalt erstellt diese Elternzeitmeldungen ‚Beginn Grund 17‚ und ‚Ende Grund 37‚ für Mitarbeiter:innen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für geringfügig Beschäftigte und privat versicherte Mitarbeiter:innen werden somit keine Elternzeitmeldungen erstellt. Die Elternzeitmeldungen versenden Sie zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.
Die neue Meldepflicht gilt für einen Elternzeit-Beginn ab 01.01.2024. Für Mitarbeiter:innen, die sich über den 31.12.2023 bereits in Elternzeit befinden, werden keine Elternzeit-Ende-Meldungen erstellt.
Neue Meldung im Meldeverfahren Betriebsdaten (DSBD)
Pro Betriebsnummer und zugehöriger Unternehmensnummer(n) ist einmalig eine ‚Initialmeldung‚ an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Lexware lohn+gehalt löst diese Initialmeldungen automatisiert aus. Die Initialmeldung ist eine neue Anforderung und dient zur Versorgung des Basisregisters im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes.
Des Weiteren wird bei allen Betriebsdatenmeldungen (z.B. Änderungsmeldungen, Bestandsmeldungen) ab 01.01.2024 auch die zugehörige Unternehmensnummer automatisiert übermittelt. Die Betriebsdatenmeldungen versenden Sie wie gewohnt zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.
Neue Regelung im Meldeverfahren zum Arbeitgeberkonto (DSAK)
Ab dem 01.01.2024 muss der Firmenname inkl. Rechtsform übermittelt werden. Der Name der Firma ist Bestandteil im Datenbaustein Grunddaten. Liegt die ‚Rechtsform‘ nicht meldekonform vor, enthält die Übersichtseite in der Spalte ‚Grunddaten‘ den Eintrag ‚unvollständig‘. Sie finden auf der Detailseite einen neuen Hinweis.
Grundlage für die Übermittlung der Rechtsform ist die Code-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vervollständigen Sie daher im Bedarfsfall den Firmenname inkl. Rechtsform über das Menü Extras -> Betriebsdaten (Gültigkeitsdatum und Namen).
Meldungen zum Arbeitgeberkonto beinhalten auch Änderungen zum 01.01.2024 für das Umlageverfahren (Teilnahme Umlagepflicht und gewählter Erstattungssatz). Beachten Sie im Januar die ‚Prüfliste Arbeitgeberkontodaten‘ auf Vollständigkeit der Angaben inkl. Rechtsform. (Extras -> meldecenter Sozialversicherung -> Meldungen zum Arbeitgeberkonto -> Prüfliste Arbeitgeberkontodaten.)
Ab 01.01.2024 erfolgt die Übermittlung der Meldungen zum Arbeitgeberkonto bei mehreren Beschäftigungsbetrieben ausschließlich mit der gewählten Hauptbetriebsstätte.
In folgenden Bereichen haben wir zum 01.01.2024 die aktuellen Datensatzformate angepasst:
Datenerfassung und Datenübermittlung (DEÜV):
Das Bestandsprüfungsverfahren im Sinne von § 98 Absatz 2 SGB IV ist nicht mehr durchzuführen. Das hat zur Folge, dass der Datenbaustein Bestandsabweichung nicht mehr übermittelt wird.
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung(euBP):
Der Versand prüfrelevanter Gehaltsdaten erfolgt an die Rentenversicherung. Die neue Datensatzversion enthält geänderte Datenfelder und neue Inhalte wie u.a. Höhe des verwendeten KV-Zusatzbeitragssatzes und monatlicher Steuerfreibetrag.
Beitragserhebung (DSBE):
Der Datensatz Beitragserhebung (DSBE) enthält die Daten zur Beitragserhebung durch eine berufsständische Versorgungseinrichtung. Die Berücksichtigung neuer Fehlerprüfungen und Versionserhöhung ab 01.01.2024 sind im Update enthalten.
Neue Version für elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)
Für bestimmte Fehlzeiten, z. B. Krank mit Krankengeld, wird ab 01.01.2024 die Anzahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch in den Entgeltersatzleistungs-Meldungen berücksichtigt und übermittelt.
Meldegrund 04 = Mitaufnahme als Begleitperson in ein Krankenhaus
Auch für Mitarbeiter:innen mit Personengruppe 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte), 110 (kurzfristig Beschäftigte) und 190 (gesetzlich Unfallversicherte ohne SV-Pflicht) können ab 2024 Entgeltbescheinigungen (EEL) mit Meldegrund 04 erstellt und versendet werden. Erfassen Sie die Fehlzeit ‚Krankheit mit Krankengeld‘ und die zuständige gesetzliche Krankenkasse ganz einfach in den Mitarbeiterangaben.
Hintergrund: Es handelt sich hierbei um den Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V für Versicherte, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Versicherten bei einem stationären Aufenthalt begleiten.
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Alexander Dilly / Erfolgsbüro
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