Allgemein
In diesem Abschnitt werden wir das Thema Elternzeit in Lexware behandeln.
Mutterschutz und Elternzeit werden häufig verwechselt, sind aber zwei unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Der Mutterschutz ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem du als Mutter besonderen Schutz genießt. Während dieser Zeit darfst du grundsätzlich nicht arbeiten und erhältst Mutterschaftsgeld.
Die Elternzeit hingegen ist eine freiwillige berufliche Auszeit von bis zu drei Jahren. Sie kann sowohl von dir als Mutter als auch vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden, um euer Kind zu betreuen. Während der Elternzeit bleibt dein Arbeitsplatz erhalten. Außerdem kannst du – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – Elterngeld beziehen.
Beide Elternteile müssen ihre Elternzeit jeweils selbst beantragen. Grundsätzlich gilt dafür eine Antragsfrist von sieben Wochen. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt in der Regel acht Wochen beträgt, kannst du deine Elternzeit auch noch nach der Geburt beantragen.
Der andere Elternteil muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen. Diese Frist gilt, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen wird. Soll die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beginnen, muss sie mindestens 13 Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden.
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Elterngeld
Nach der Geburt haben sowohl du als Mutter als auch der Vater beziehungsweise der andere Elternteil Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr in Deutschland lebt, euer Kind selbst betreut und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Das Elterngeld dient als finanzieller Ausgleich während der Elternzeit, damit ihr euch intensiv um euer Kind kümmern könnt.
Der Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich unabhängig von Beruf, Beschäftigungsart oder Arbeitsverhältnis. Die Elternzeit kann direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen oder zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der gesetzlichen Fristen genommen werden. Weitere Informationen zur Beantragung des Elterngeldes findest du hier.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Grundlage für die Berechnung ist in der Regel dein bisheriges Einkommen.
Beim Elterngeld wird zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterschieden.
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Nach der Elternzeit kehrst du grundsätzlich an deinen bisherigen Arbeitsplatz zurück. Dabei gelten wieder alle vertraglich vereinbarten Bedingungen deines Arbeitsvertrags.
Hast du während der Elternzeit deine Arbeitszeit reduziert, arbeitest du nach deren Ende wieder mit der vertraglich vereinbarten Stundenzahl, die vor Mutterschutz und Elternzeit gegolten hat.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Grundlage für die Berechnung ist in der Regel dein bisheriges Einkommen.
Beim Elterngeld wird zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterschieden.
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