5 Tipps für eine erfolgreiche Buchhaltung mit Lexware

A.Dilly


Wenn Sie Ihre Buchhaltung mit Lexware selbst erledigen, sollten Sie immer einige Dinge beachten. Und diese bei der Wahl einer Steuerfachkraft oder auch einer Buchhaltungssoftware wie Lexware buchhaltung immer berücksichtigen. Denn: Wenn Sie sich zu schnell entscheiden oder unüberlegt handeln, kann dies wiederum viel zusätzlichen und unnötigen Ärger bedeuten. Wir vom Erfolgsbüro haben einige Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der erfolgreichen Buchhaltung helfen können!

1. Belege sammeln und elektronisch erfassen

Achten Sie darauf, dass Sie alle Ihre Belege sammeln und gut aufbewahren. Am einfachsten ist dies, wenn Sie sie direkt elektronisch erfassen. So sparen Sie sich viel Papierkram. Dies gelingt mit einer Buchführungssoftware ganz einfach, zum Beispiel per automatischer Texterkennung oder Scan per App, wie bei der Online-Buchhaltungslösung von lexoffice oder der Buchhaltung mit Lexware.

2. Abläufe und Aufgaben automatisieren

Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Buchungen hilft es, Prozesse zu automatisieren und wiederkehrende Vorgänge schnell und effizient abzuarbeiten. Zum einen kann diese Aufgabe von einer Steuerfachkraft übernommen werden, der die entsprechende Software dafür einsetzt und die Aufgaben routiniert abarbeitet. Oder Sie setzen selbst ein geeignetes Programm für Ihre Buchhaltung ein. Diese erkennt beispielsweise wiederkehrende Buchungen direkt und erleichtern Ihnen so ganz schnell den Aufwand mit der korrekten Verbuchung.

3. Bei Bilanz: Bilanzierungsgrundsätze berücksichtigen

Denken Sie daran: Es ist wichtig, die doppelte Buchführung korrekt zu erledigen. Dabei sollten Sie sich an die Bilanzierungsgrundsätze halten. Diese umfassen die Grundsätze der:

  • Wahrheit
  • Klarheit
  • Vorsicht
  • Wirtschaftlichkeit

Das bedeutet im Klartext: Es gehört zu Ihren Aufgaben als Unternehmer:in, alle Geschäftsvorfälle zu buchen (Wahrheit). Denn das Finanzamt muss sich ein konkretes Bild Ihrer Unternehmenslage machen können. Ihre Konten müssen auch für einen Dritten verständlich und nachvollziehbar sein (Klarheit). Zudem ist es Aufgabe der Bilanzierung, dass Ihre Unternehmenslage vorsichtig – also eher zu pessimistisch als zu optimistisch – bewertet wird (Vorsicht). Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert außerdem, dass Aufwände der Buchhaltung in Relation zum Sachverhalt bzw. zur Unternehmung stehen müssen (Wirtschaftlichkeit).

4. Bei Unsicherheit: Nachfragen!

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Beachten Sie unbedingt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Denn das Finanzamt verzeiht (in aller Regel) keine Fehler! Daher ist es sinnvoll, dass Sie bei Unsicherheiten direkt beim oder einer Experten:in nachfragen. Entweder Sie geben Ihre fertigen Unterlagen direkt an eine Steuerfachkraft, der diese für Sie prüft oder Sie nutzen eine Schnittstelle, wie bei den Buchführungsprogrammen von Lexware. So übertragen Sie die Daten schnell und einfach!

5. GoBD-Konformität: Das A & O

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt: die GoBD. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Büchern und Dokumenten bestimmen die Anforderungen an die Buchführung. In diesen Vorschriften geht es vor allem um die korrekte Aufzeichnung und Aufbewahrung aller steuerrechtlich relevanter Unterlagen. Die GoBD betreffen alle Personen und Firmen, die Gewinneinkünfte erzielen. Hierzu zählen unabhängig vom Umsatz oder der Form der Buchführung alle:

  • Groß- und Kleinunternehmen
  • Mittelständler:innen
  • Handwerker:innen
  • Selbständigen

Gerade in der Finanzbuchhaltung sollten Sie daher auf eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle achten. Unsere Buchführungsprogramme von Lexware berücksichtigen diese Faktoren bereits und sind GoBD-testiert. So können Sie ganz einfach GoBD-konform arbeiten und müssen nichts mehr zusätzlich berücksichtigen.

Weitere Fragen zur Buchhaltung mit Lexware sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Texte mit freundlicher Unterstützung der Haufe-Lexware.

Alexander Dilly

Erfolgsbüro
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Telefon: 0221 / 941 882
Mail: kontakt@erfolgsbuero.de
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